Diese Meldung wurde am 08.10.2024 via api erstellt.
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grundsätzlich könne die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründe der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten, z.B. hinsichtlich der zur erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 und 6.).
Bei dem Daddersweg handelt es sich um eine Tempo 30-Zone, die nur reinen Anliegerverkehr aufnehmen muss. Eine sogenannte Abkürzung zu anderen übergeordneten Straßen oder touristischen Zielen sind hier nicht gegeben. Das Parken ist derzeit auf am Straßenrand erlaubt, sofern die Restbreite von 3,05 m freibleibt.
Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde sind in den letzten Jahren keine Unfälle im Bereich des Daddersweg aufgezeichnet worden.
Aufgrund der Dargelegten Gründe wird derzeit nicht gesehen, den Daddsersweg in eine Einbahnstraße umzuwandeln.
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Ihre Stadtverwaltung
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