Diese Meldung wurde am 27.08.2024 via api erstellt.
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Der Roller ist ordentlich gegen eine Wegnahme gesichert worden. Insofern ist davon auszugehen, dass der Eigentümer sein Besitz nicht aufgegeben hat. Sollte der Besitzer des Zaunes das anbinden nicht wünschen, muss dieser sich selbstständig um eine Beseitigung im Rahmen des Zivilrechts kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadtverwaltung Meerbusch" weitergeleitet.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadtverwaltung Meerbusch" weitergeleitet.