Diese Meldung wurde am 12.08.2024 via api erstellt.
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Treten auf einem Privatgrundstück Ratten in übermäßiger Zahl auf, ist nun der Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur Bekämpfung verpflichtet.
Auf öffentlichem Grund veranlasst die Stadtverwaltung wie bisher alle notwendigen Maßnahmen, um die Tiere zu bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung
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