Diese Meldung wurde am 26.07.2024 via api erstellt.
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Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Wir werden die Situation begutachten und Ihre Mitteilung zur Beurteilung der Notwendigkeit
etwaiger Bekämpfungsmaßnahmen mit heranziehen.
Treten auf einem Privatgrundstück Ratten in übermäßiger Zahl auf, ist nun der Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur Bekämpfung verpflichtet.
Bei Rückfragen kommen wir gerne auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung
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