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Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bei dem Graben, welcher den Dyckhof umgibt, handelt es sich um Privateigentum, daher kann die Stadt hier nicht tätig werden Für die Unterhaltung des Grabens ist die Eigentümerfamilie zuständig. In den letzten Wochen wurde am Stingesbach die Böschungsmahd durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung
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